Seit Anfang 2021 gibt es eine neue Möglichkeit, sich seine Energie-Effizienz-Projekte vom Staat mit bis zu 15 % bezuschussen zu lassen. Dazu gehört als s.g. Einzelmaßnahme auch die Aktualisierung der Beleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik, egal ob Sanierung oder Neuanlage. Die Eckdaten zu den Voraussetzungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung - sprechen Sie uns einfach an!

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wenn Sie planen, Ihr Gebäude energieeffizienter zu gestalten und dafür sinnvoll zu investieren, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat o.g. Förderprogramm ins Leben gerufen und unterstützt Sie mit einem Zuschuss, wenn folgende Kriterien dabei erfüllt werden (bezogen auf Anlagentechnik außer Heizung - Einzelmaßnahme Beleuchtung):

Allgemeine Fördervoraussetzungen:

  • Ausschließlich Investitionsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland
  • Die geförderte Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen
  • Die geförderten Anlagen sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • Bei Anträgen für Anlagentechnik (außer Heizung) ist zwingend ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) einzubinden

Wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände

Was wird gefördert?

Laut Infoblatt zu den förderfähigen Kosten Punkt 2.9:

  • Der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt
  • Der komplette Leuchtentausch inklusive erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten
  • Die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes

Laut Allgemeinem Merkblatt zur Antragstellung Punkt 3 (Umfeldmaßnahmen):

  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
  • Rüst- und Entsorgungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen

Technische Mindestvoraussetzungen:

Für Nichtwohngebäude: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme

  • Systemlichtausbeute: 140lm/W bei LED-Lichtbandleuchten
  • Systemlichtausbeute: 120lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt: ≥ 80% (L80) bei 50.000 Betriebsstunden für LED-Leuchten
  • Lichtstromerhalt: ≥ 90% bei 16.000 Betriebsstunden für alle anderen Beleuchtungstypen

Höhe der Förderung:

Für den Erwerb und die Errichtung von Anlagentechnik (außer Heizung)...

  • ...beträgt der Fördersatz 15%
  • ...beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten 1.000€/m2 oder 15 Mio. €
  • ...beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten für Baubegleitung 5€/m2 oder 20.000€/Bewilligung